Geschichte studieren an der Uni Stuttgart Geschichte kann an der Universität Stuttgart im Haupt- oder Nebenfach studiert werden. Als Abschlüsse stehen Staatsexamen oder Bachelor und bald auch Master zur Auswahl. Das Lehrangebot deckt alle wesentlichen Bereiche der Geschichte ab: Vor- und Frühzeit, Alte Geschichte, Mittlere Geschichte, Frühe Neuzeit und Neuere Geschichte, Geschichte der Naturwissenschaften und Technik (GNT) und Landesgeschichte, wobei GNT ein eigenes Studienfach darstellt, das zum Beispiel im Rahmen des Magisterdoppelabschlusses auch mit Geschichte kombiniert werden kann. Allen Kürzungen und Spardiskussionen zum Trotz folgen weiterhin junge und exzellente Wissenschaftler dem Ruf der Uni Stuttgart an das Historische Institut, mit der Folge, dass hier mit viel Engagement gelehrt wird. Unterstützt wird das Historische Institut vom Verein der Freunde des Historischen Instituts e.V., in welchem sich insbesondere die zahlreichen Gasthörerinnen und Gasthörer engagieren, deren Anzahl als Gradmesser für Studienziele Durch das Studium sollen die Studierenden eine umfassende wissenschaftliche und berufliche Qualifikation erhalten. Dazu gehören die Beherrschung der Arbeitsweisen der Geschichtswissenschaft, die Kenntnis historischer Fragestellungen und Sachverhalte sowie die Fähigkeit, diese zu vermitteln. Die Studierenden sollen in den Stand gesetzt werden, eine eigene kritische Position einzunehmen und zu begründen. Im Einzelnen ergeben sich daraus folgende Lernziele: 1. die Fähigkeit zur selbständigen, methodisch exakten Überlieferungskritik, zur Erarbeitung wissenschaftlicher Inhalte aus dem Bereich der Geschichte und zu deren Vermittlung in schriftlichen Arbeiten, im mündlichen Vortrag und in der Diskussion; 2. die Fähigkeit, die Ursachen und Bedingungen historischer Entwicklungen zu analysieren, historische Ereignisse im Zusammenhang zu sehen und ihr Verhältnis zu sozialen und politischen Theorien zu erkennen; 3. die Kenntnis der wichtigsten Wissenschafts- und Geschichtstheorien; das Wissen um die Beziehungen der Geschichtswissenschaft zu ihren Nachbarwissenschaften; 4. die Fähigkeit, Erkenntnisinteressen und Werturteile bei sich und anderen wahrzunehmen, sie zu diskutieren und gegebenenfalls zu revidieren. Die Studierenden erreichen diese Ziele am sichersten, wenn sie verschiedenartige Formen des Lernens anwenden können, also ebenso Formen, die ihr selbständiges Arbeiten fördern, wie solche, die ihre Kooperationsbereitschaft vergrößern oder ihnen Gelegenheit zur wissenschaftlichen Diskussion des Lehrstoffes geben. Voraussetzungen für den Beginn des Studiums; Sprachkenntnisse Neben den allgemeinen Voraussetzungen für den Hochschulzugang gibt es keine besonderen formalen Bedingungen für die Aufnahme des Studiums der Geschichte. Ein sinnvolles Studium der Geschichte erfordert Lesefertigkeit in Latein und mindestens zwei modernen Fremdsprachen (in der Regel Englisch und Französisch). Wer sich mit der Alten oder der Osteuropäischen Geschichte intensiv beschäftigen möchte, sollte zudem die griechische bzw. die russische Sprache beherrschen. Die Lesefertigkeit in Latein und einer modernen Fremdsprache muss durch eine schriftliche Übersetzung im Rahmen der Zwischenprüfung nachgewiesen werden (ausgenommen sind die Studiengänge Lehramt-Erweiterungsprüfung, Künstlerisches Lehramt (Beifach) und Diplom-Geograf). Außerdem ist für das Studium der Geschichte in den Studiengängen Lehramt (einschließlich Erweiterungsprüfung) und Künstlerisches Lehramt (im Haupt-, Neben- und Beifach) das Latinum notwendig. Der entsprechende Nachweis muss spätestens bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung in Alter bzw. Mittlerer Geschichte durch Vorlage eines Zeugnisses erbracht werden (in den Studiengängen Künstlerisches Lehramt und Lehramt-Erweiterungsprüfung bei der Anmeldung zum Abschlussexamen in Geschichte). Studierende, die das Latinum nicht in der Schule erworben haben (Vermerk im Reifezeugnis), können die notwendigen Kenntnisse in Kursen am Historischen Institut oder in privaten Kursen erarbeiten und die fehlende Prüfung nachträglich beim Oberschulamt ablegen. In diesem Fall kann die Frist zur Ablegung der Zwischenprüfung um ein Semester überschritten werden. Im Blick auf den sinnvollen Aufbau des Studiums wird dringend empfohlen, die notwendigen Kurse möglichst vor dem Studium oder doch in den ersten Semestern zu besuchen. Wichtiger Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr! Rechtsverbindliche Auskünfte kann nur der Studiendekan geben! |